Besonderen Augenmerk will der DGB Saar darauf richten, ob das angekündigte Projekt eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors für Langzeitarbeitslose realisiert wird
Saarbrücken – Der DGB Saar unterstützt die saarländische Landesregierung bei ihren Bemühungen, die Eigenständigkeit als Bundesland Saarland zu sichern. Darüber, wie die Eigenständigkeit des Saarlandes auch finanziell dauerhaft gesichert werden kann, bestehen jedoch unterschiedliche Auffassungen, so Eugen Roth, Landesvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Saar: “Wir werden nur dann auf Dauer ein selbstständiges Bundesland bleiben, wenn es uns gelingt, die bisher überdurchschnittlich hohen Bevölkerungsverluste umzukehren und darüber hinaus den saarländischen Haushalt durch eine kontinuierlich verbesserte Einnahmesituation zu sanieren. Alleinige Kürzungen und Streichungen, oft fälschlicher Weise als “unumgängliches Sparen” tituliert, würden bald zur Handlungsunfähigkeit des Haushaltsnotlage-Landes sowie seiner Kommunen führen”. Roth weiter: “Würde das Saarland die Unterstützung seiner eigenen Beschäftigten verlieren, hätte es insgesamt bereits verloren.
Schwerpunkt der Arbeit des Saarlandes und seiner von CDU und SPD geführten Großen Koalition muss das Ziel einer kontinuierlichen Einnahme-Verbesserung bzw. einer besseren und gerechteren Erhebung und Verteilung der staatlichen Einnahmen sein. Das Saarland darf seine Energie nicht im Übermaß mit rückwärts gewandten Streichungs- und Kürzungsdiskussionen verschwenden.”
Eugen Roth wörtlich: “Ohne eine Politik der Einnahme-Verbesserung für die öffentliche Hand ist der saarländische Haushalt nicht zu sanieren! Die Regierung muss unserem Saarland und seinen Kommunen nachhaltig zu einer Zukunftsperspektive verhelfen. Deshalb darf die Regierungskoalition nicht nur sinnlos neoliberalem Gedankengut aufsitzen. Die Steuerzahler haben nicht über ihre Verhältnisse gelebt, sondern sie haben Banken gerettet, die unverantwortlich gehandelt haben. Die Haushaltsnotlage hier wie in anderen öffentlichen Gemeinwesen in anderen Ländern ist nicht durch einen vermeintlich ‘überbordenden Staat’ verschuldet.” Wie Roth betont, bedürfe es zur Erreichung der gesteckten Ziele einer anderen Politik auf nationaler Ebene und einer starke Interessensvertretung der Beschäftigten durch den DGB und seiner Einzelgewerkschaften vor Ort.
Roth wies darauf hin, dass eine wichtige Auseinandersetzung außerhalb der saarländischen Landesgrenzen stattfindet, weil “dort die maßgeblichen, insbesondere die steuergesetzlichen Handlungsmöglichkeiten liegen”. Dazu gehöre beispielsweise auch die Forderung der Gewerkschaften nach der Abschaffung der Rente mit 67 und ein ausreichendes Einkommen während des Rentenbezuges – “die Rente muss zum Leben reichen” – sowie die Bekämpfung von prekärer Beschäftigung und Leiharbeit, gerade mit Blick auf Missbrauch bei Werkverträgen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Bundesratsinitiative zur Bekämpfung des Missbrauchs von Zeit- und Leiharbeit sowie von Werkverträgen und die vorgesehenen Änderungen bei der Wirtschaftsförderung müssen in Absprache mit den Gewerkschaften zügig umgesetzt werden.
Hinsichtlich der bereits mehrfach angekündigten Wiederaufnahme der im November 2011 begonnenen Gespräche der Arbeitsgruppe ‘Zukunftssichere Landesverwaltung 2020′ mit dem DGB Saar, seinen Einzelgewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie anderer Spitzenorganisationen im öffentlichen Dienst, gelte nach wie vor: “Die Gewerkschaften im DGB Saar werden sich der schwierigen Aufgabe der Interessenvertretung ihrer Mitglieder sowie eines zukunftsfähigen, öffentlichen Gemeinwesens auch dieser Gestaltungs- und Vertretungsmöglichkeit nicht verweigern. Die Gespräche werden aber in jeder Phase offen und transparent mit den Mitgliedern rückgespiegelt und abgestimmt werden. Außerdem muss grundsätzlich alles verhandelbar und gestaltbar sein, ohne Tabus.”
Für den DGB Saar sei klar: “Die Schuldenbremse ist zwar unumstößlich im Grundgesetz, Artikel 109 Abs. 3, verankert. Dennoch ergeben sich bei der Umsetzung Gestaltungsspielräume, beginnend mit einer ernsthaften und beteiligungsorientierten Aufgabenkritik. Die Regierung bzw. das Landesparlament werden entscheiden und öffentlich verantworten müssen, ob bzw. welche Aufgaben wegfallen können. Danach erst kann eine objektive Personalbemessung, begleitet von einem ordentlichen Personalentwicklungskonzept unter Beteiligung der Personalräte, erfolgen.” so
der DGB-Landesvorsitzende.
Sozial- und arbeitsmarktpolitische Hoffnungen setzt der DGB Saar auf den angekündigten Aktionsplan zur Eindämmung von Armut und die damit verbundenen Schlussfolgerungen aus dem ‘Armuts- und Reichtumsbericht’, der im Koalitionsvertrag festgelegt ist. Dazu gehören die teilweise verbesserten Freistellungsmöglichkeiten beim Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG). Ein besonderes Augenmerk will der DGB Saar darauf richten, ob das angekündigte Projekt eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors für Langzeitarbeitslose realisiert wird.
Die angekündigte Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes wird vom DGB Saar positiv gesehen, sofern eine tatsächliche Verbesserung der Gleichstellung von Frau und Mann erreicht wird. Die Absicherung er Arbeit des Landesjugendrings muss ohne wenn und aber als wichtige Zukunftsaufgabe Priorität genießen. Die DGB-Jugend muss darüber hinaus wie beispielsweise im Nachbarland Rheinland-Pfalz freien Zugang zu Schulen und Berufsschulen erhalten, ohne administrative Hemmnisse. Für junge Familien kann die angekündigte Servicestelle für Familienleistungen ein wichtiger Kompass für ein familienfreundliches Saarland werden.
Wirtschaftspolitisch sei das klare Bekenntnis zum Industriestandort Saarland mit all seinen Facetten von der Stahlindustrie bis zur Kraftwerkslandschaft eine wichtige regierungspolitische Leitlinie. Auch beim gesetzlichen Mindestlohn sowie bei der Fortentwicklung des saarländischen Tariftreue- und Vergabegesetzes seien Verbesserungen angekündigt, wenn auch nicht im vollen Umfang der gewerkschaftlichen Forderungen. Am Ende wird jenseits der gedrechselten Kompromissformulierungen eines Koalitionsvertrages jedoch entscheidend sein, wie der Koalitionsvertrag im alltäglichen Regierungshandeln gelebt wird – oder ob er nicht gelebt wird.




















































































