Beschäftigte der BBS sind auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen
Saarbrücken – Üblicherweise gehören städtische Betriebe im Saarland dem Kommunalen Arbeitgeberverband Saar (KAV-Saar) an. Damit liegt eine Tarifbindung vor. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich dann nach dem für den öffentlichen Dienst gültigen Tarifvertrag. Anders bei der Saarbrücker Bäderbetriebsgesellschaft (BBS). Sie gehört bis dato nicht dem Arbeitgeberverband an. Für ihre Beschäftigten gilt kein Tarifvertrag. Das heißt: Die Beschäftigten der BBS sind, was die Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses betrifft, auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen.
ver.di hat mit Schreiben vom 8. März 2012 die BBS zu Tarifverhandlungen aufgefordert. „Wir haben dabei vorgeschlagen, dass die BBS dem KAV-Saar beitritt“, so ver.di-Landesbezirksleiter Alfred Staudt. Die Vertreter der BBS gaben in der ersten Verhandlungsrunde im Mai zu verstehen, dass ein Beitritt zum KAV für sie zurzeit nicht in Frage kommt. Sie wären bereit, einen Stufenplan zu vereinbaren. Konkrete Vorschläge wollten sie vor der ersten Verhandlungsrunde vorlegen. Diese waren aber nach ver.di-Einschätzung oberflächlich und unausgegoren, als auch materiell nicht akzeptabel. Ein überarbeitetes, konkretisiertes Angebot sollte ver.di vor der zweiten Verhandlungsrunde, die am 20. Juni 2012 stattfindet, vorliegen. „Bisweilen liegt uns nichts Neues vor; es wurde uns gestern auf Nachfrage auch nicht wirklich Hoffnung gemacht, dass vor Dienstag noch was vorgelegt wird“, so Stefan Schorr, Fachbereichsleiter Gemeinden bei ver.di.
Am morgigen Freitag tagt der Aufsichtsrat der BBS. ver.di erwartet vom Aufsichtsrat, insbesondere vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates, dem Saarbrücker Dezernenten Harald Schindel, klare Aussagen zur künftigen Tariftreue im städtischen Betrieb BBS.
In ihrem Bestreben, für die Beschäftigten der BBS einen Tarifvertrag auszuhandeln, erhielt ver.di Unterstützung. Der Personalratsvorsitzende des Personalrates der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bernd Schumann, der Betriebsratsvorsitzende der Saarbrücker Stadtwerke AG (SWS), Alwin Kleinbauer, der Betriebsratsvorsitzende der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (VVS), Markus Först, der Betriebsratsvorsitzende der Saarbahn GmbH (SB), Bernd Schneider und der Betriebsratsvorsitzende der Stadtbahn Saar GmbH (SBS), Hartmut Dehnen sicherten ihre Unterstützung und die ihrer Gremien zu.
Bernd Schumann, auch ver.di-Landesfachbereichsvorsitzender Gemeinden im Saarland und Mitglied der Bundestarifkommission von ver.di wörtlich: “Alle Betriebe des Konzerns Stadt gehören in den Kommunalen Arbeitgeberverband; kein städtischer Betrieb ohne Tarifbindung!”
Die Position von ver.di ist klar: „Wir fordern die uneingeschränkte Einführung des Tarifrechtes des öffentlichen Dienstes und dies nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag!“, ergänzte Stefan Schorr. „Wer in einem Betrieb mit einer Kernmannschaft von 22 Beschäftigten, zeitweise drei Geschäftsführer und einen Prokuristen auf der Gehaltsliste hat, kann auch eine Kassiererin im Schwimmbad nach Tarifvertrag bezahlen“, so ver.di-Chef Alfred Staudt.



















































































