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Wettbewerb ausgeschlossen!

Von Heinz-Leo Laturell

So hat es die EU gewollt. Im Rahmen der Niederlassungs – und Dienstleistungsfreiheit sollte das deutsche Schornsteinfegerwesen reformiert und liberalisiert werden. Mehrere Bundesregierungen taten sich schwer, den Vorgaben der EU zu folgen. Nach Jahren der Verschleppung unter dem Druck eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens wurde das Schornsteinfegerhandwerksgesetz erlassen, das mit dem 1.1.2013 in Kraft tritt. Dieses Gesetz, mit dem das Schornsteinfegerwesen nach den Vorstellungen der Schornsteinfeger neu ausgestaltet wurde, sollte vordringlich der Öffnung des Marktes dienen. Die Lobbyisten der Schornsteinfeger haben ganze Arbeit geleistet und mit dem Gesetz, das sie offenbar selbst, in wessen Interesse auch immer geschrieben haben, dafür gesorgt, dass ihre Pfründe weiterhin gesichert sind. Kurios ist schon der Name des Gesetzes. Niemand käme auf die Idee z.B. ein Bäckerhandwerksgesetz zu erlassen. Für die schwarze Zunft gelten offensichtlich andere Gesetzmäßigkeiten.

Die Fegerlobby wird nicht müde, die Gefahren im Zusammenhang mit Ofen und Heizungsanlagen zu dramatisieren und mit selbst gemachten, nur schwer nachvollziehbaren Statistiken die Unzuverlässigkeit anderer Gewerke und Fahrlässigkeit der Hauseigentümer zu dokumentieren. Auch scheut man nicht, immer wieder irgendwelche Zahlen zu Todesfällen im EU Ausland im Vergleich zur BRD zu nennen, um hervorzuheben, dass es sich in Deutschland dank des Schornsteinfegerwesens sicherer lebt. Eine Quellenangabe zu diesen Zahlen gibt es nicht. Die Politik war leicht zu beeinflussen und angesichts der Tatsache, dass es in der BRD nahezu 20.000 Schornsteinfeger mit einem eigenen Versorgungswerk gibt, schien es fast unmöglich, das sogenannte Handwerk frei zu geben. Man kann davon ausgehen, dass sich die Schornsteinfeger auf dem freien Markt gegenüber den Fachhandwerkern aus den Bereichen der Heizungs -, Ofen – und Kaminbauer kaum durchsetzen könnten, gäbe es nicht den staatlichen Schutz oder nennen wir es Protektionismus. Welches Wissen und welches Können haben Schornsteinfeger, das z.B. Heizungs – und Kaminbauer nicht haben? Das Gesetz ist angefüllt mit Dummheiten und Unsinnigem.

So muss ein Heizungshandwerker eine Ausbildung im Schornsteinfegerwesen absolvieren, wenn er die wiederkehrenden Messungen nach der Bundesimssionsschutzverordnung durchführen oder eine Abgasanlage überprüfen will. Das Ausmessen einer Heizungsanlage ist eine der originären Aufgaben eines Heizungsinstallateurs, der ganz nebenbei ja auch noch die Abgasanlage erstellt. Auch stellt sich die Frage, warum ein Schornstein nicht von einem Kaminbauer gereinigt werden darf, sondern dem Schornsteinfeger vorbehalten ist. Manche ziehen den Vergleich mit dem Fahrzeug TÜV und begründen hiermit auch die Turnus gemäße Überprüfung von Heizungsanlagen. Es käme natürlich niemand auf die Idee, die Überprüfung der Abgasanlage eines PKW von einem eigenen Auspufffeger unabhängig von der technischen Überprüfung durchzuführen zu lassen. Ein Kfz. ist wie die Heizungsanlage ein komplexes System. Die Abgasanlage ist nur ein Teil dieses Systems. Insofern überprüft der Schornsteinfeger letztendlich ja nicht die Heizung auf mögliche technische Mängel oder Fehlfunktionen, sondern lediglich die Abgasanlage. Er interpretiert anhand seiner Vorgaben mögliche technische Mängel in die Ergebnisse seiner Messungen. Sind die Messungen ohne Beanstandung, ist für ihn auch die Heizungsanlage ohne Mängel. Die Abgasanlage selbst, also Schornstein oder Abgasrohr wird lediglich durch Inaugenscheinnahme überprüft, also darauf hin, ob Mängel erkennbar sind. Bei etwas genauerer Lektüre des Gesetzes stellt man sich augenblicklich die Frage, ob das alles so mit rechten Dingen zugeht. Kurios ist auch die neue Stellung des nunmehr Bezirksbevollmächtigten Schornsteinfegers. Mit der Aufhebung des Nebentätigkeitsverbotes darf er als freier Handwerker, sofern es denn kann, Ofen – und Heizungsanlagen errichten, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an solchen Anlagen durchführen. Gleichfalls ist er als staatlich Beliehener zuständig für die Abnahme auch der von ihm selbst erstellten Anlagen, führt an diesen die Feuerstättenschau durch und erlässt als Behörde den sogenannten Feuerstättenbescheid. So funktioniert ein Selbstbedienungsladen ohne Kasse.

Zum 1.1.2013 beginnt nun der freie Markt auch für deutsche Schornsteinfeger, ein Markt der zum Schein für EU Ausländer bereits über 2 Jahre zugänglich ist. Wen wundert es, dass bereits im Gesetz so viele Tücken eingearbeitet wurden, die es Wettbewerben aus dem EU Ausland wenig attraktiv erscheinen ließ oder schier unmöglich machte, in Deutschland ihre Tätigkeit anzubieten. Mit Begriffen wie „vorübergehend“ und „gelegentlich“ wurden bereits die ersten Hürden in das Gesetz eingebaut. Freie EU Feger wurden mit Klagen überzogen und einstweiligen Verfügungen ausgebremst. Auch wurde Klage über Wettbewerbsverzerrung dergestalt erhoben, dass der deutsche Feger seinen Preis nach einer staatlich festgesetzten Gebührentabelle gestalten müsse und der EU Feger diese unterbieten könne. Dabei wurden die Gebühren in Deutschland bereits drastisch, um bis zu 60 Prozent angehoben. Wer glaubt, dass dies nicht auch auf Druck der Fegerlobby geschehen ist, wird auch nicht den Glauben an den Klapperstorch verlieren.

Fast könnte man annehmen, dass diese Gebührenanhebung Teil eines Kalküls sind. Es ist geradezu zynisch eine massive Erhöhung der Gebühren durchzusetzen und sich dann darauf zu berufen, dass man ja dazu gezwungen werde, so viel Geld für die scheinbaren Dienstleistungen zu verlangen. Auch im Hinblick auf den möglichen Wettbewerb macht es sich gut. Eventuelle Preissenkungen im Rahmen der ab 2013 freien Gebührengestaltung für die nicht hoheitlichen Tätigkeiten sind längst durch die enorme Anhebung der Gebühren ab 2010 kompensiert und wurden bei dieser Anhebung wahrscheinlich bereits berücksichtigt. Preissenkungen werden also nichts weiter als ein Blendwerk sein. Mit was kann man die Menschen mehr überzeugen, als mit dem Angebot einer Preissenkung, die dennoch das Niveau des Jahres 2009 übersteigt. Die Voraussetzungen für die Durchführung von Fegerarbeiten durch EU Feger ist im Gesetz widersprüchlich geregelt, und Verwaltungsgerichte mussten quasi in ihrer Rechtsprechung nach Gesetzeslage verhindern, dass EU Ausländer zu sehr an den Pfründen der deutschen Feger nagten. Dort, wo deutsche Feger als Angestellte eines Schornsteinfegerbetriebes aus dem EU Ausland tätig wurden, hat man ebenfalls die Sollbruchstellen des Gesetzes genutzt oder neue Stolpersteine ausgelegt, um Wettbewerb zu verhindern. Die Lobbyisten der deutschen Schornsteinfeger sind dann auch bemüht, nach Lücken und Möglichkeiten zu suchen, um freie Anbieter auszubremsen.

Das Geschäft rund um den Schornstein ist ein Millionengeschäft und der Kampf wird mit allen Mitteln geführt. Ein Vergleich mit der italienischen Mafia bietet sich geradezu an. Der Bürger hat auch bei den zuständigen Behörden schlechte Karten. Die Ordnungsbehörden in den Gemeinden sind Erfüllungsgehilfen und Inkassobüros für den Schornsteinfeger. Die Fachaufsichten über die Schornsteinfeger in den Landkreisen verfügen über keinerlei fachliche Kompetenzen, sind sie doch ausschließlich mit Beamten besetzt. Im Grunde üben die Schornsteinfeger selbst ihre eigene Aufsicht aus, da den Beamten nichts Weiteres bleibt, als sich auf die Einlassungen der Schornsteinfeger oder ihrer Vertretungen zu berufen.

Bei der Suche nach neuen teils abstrusen Tätigkeitsfeldern hilft die Politik kräftig mit. Neuestes Beispiel ist die grandiose Idee des neuen Bundesumweltministers Peter Altmeier, den Schornsteinfeger als Energiepolizist zu installieren. Stichprobenartige Kontrollen zur Überprüfung von Gebäuden und Heizungsanlagen auf deren Energieeffiziens sind der neueste Hit, aus dem Hause Altmeier. Dieser Staat, der seinen Bürgern immer mehr Eigenverantwortung im Rahmen der Renten – und Pflegevorsorge abverlangt, der die stattliche Daseinsvorsorge in den privaten Bereich entlässt, hält nichts von Eigenverantwortung, wenn es um Maßnahmen der Einsparung von Energie geht. Dabei sind die steigenden Energiepreise schon Grund genug für die Eigentümer, auf sparsame und Effiziente Heizungsanlagen umzurüsten oder ihre Gebäude zu dämmen, wenn sie denn das Geld dazu haben. Aber was will ein Umweltminister auch schon bei großen Projekten, hinter denen andere Interessen stehen, erreichen. Da ist es leichter, per Gesetz die kleinen Leute zu mobben und dabei einen Hauch von Aktivitäten vorzugaukeln. Die Schornsteinfeger wird´s freuen, mit immer größeren und wichtigeren Aufgaben betraut zu werden und so ihren Stand zu retten. Die Frage, wie sinnvoll oder gar effizient das Ganze ist stellt sich erst gar nicht.

Die Zukunft sieht dann eher auch düster aus. Es ist denkbar, dass die ehemals staatlich geschützten Schornsteinfeger ein Kartell aufbauen, um so den Wettbewerb auszuschließen oder zumindest erheblich zu behindern. Außerdem steht es in der Macht der staatlich beliehenen Bezirksbevollmächtigten Schornsteinfeger ihre freien Kollegen zu mobben oder ihnen zumindest schlechte Arbeit zu attestieren. Die Kunden werden sich schnell von den Freien abwenden, wenn ihnen suggeriert wird, dass die Freien minderwertige Arbeit abliefern, die dann zu häufigen Beanstandungen durch den Bezirksbevollmächtigten Anlass gibt. Zusammenschlüsse der Bezirkschornsteinfegermeister als Gesellschafter in GmbH`s, würden dazu dienen, untereinander den Markt aufzuteilen. Heizungsinstallateure, Schornsteinbauer und Ofensetzer könnten gezwungen sein, sich solchen GmbH `s anzuschließen oder mit diesen auf´s Engste zusammen zu arbeiten. Schon heute zeichnen sich gewisse Abhängigkeiten der Heizungsinstallateure gegenüber Schornsteinfegern ab. Denn attestiert der Schornsteinfeger bei der Erstellung einer Anlage häufig Mängel, wäre das Geschäft schnell ruiniert. Wohlverhalten scheint daher oberstes Gebot der Fachhandwerkerschaft aus dem Heizungs-, Ofen- und Schornsteinbau, will sie in dieser Auseinandersetzung überleben.

Es ist anzunehmen, dass zukünftig mehr denn je die Gerichte sich dieser Problematik annehmen müssen, denn die Politik wird sich kaum als Korrektiv anbieten. Der Kunde, bislang Zwangskunde der staatlich geschützten Schornsteinfeger, hat das Nachsehen. Sollte die Entwicklung so weitergehen und alles deutet darauf hin, dann wird ein Kartell die Preise rund um den Schornstein diktieren. Viele Bürgerinnen und Bürger werden möglicherweise dem Schornsteinfeger auf den Leim gehen, wenn er ihnen zu verstehen gibt, mit welchen Schwierigkeiten bei einem Wechsel zu freien Schornsteinfegern zu rechnen ist. Der Obrigkeitshörige Deutsche Michel wird sich beugen, mit geballter Faust in der Tasche, „Willkür“ und „Beliebigkeit“, das „Diktat“ hinnehmen.

Mehr unter www.kontra-schornsteinfeger.de

4 Kommentare zu „Das Kartell der schwarzen Zukunft“

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  • Schornsteinfeger Abkassierer

    Der mittelalterliche Beruf ist bei moderner Heiztechnik weitgehend überflüssig.

    Dr. Dr. Horst Poller von Haus & Grund Württemberg hat die Schornsteinfeger ein Symbol für nutzlose Beschäftigung, für Monopolisten und für Lobbyisten genannt.

    Prof. Dr. Michael Hüther – Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln:

    “Historisch stammt das Schornsteinfegermonopol aus dem Jahre 1935. … Der Fortschritt in der Heizungs-, Regelungs- und Überwachungstechnik wird völlig ignoriert, so als lebten wir noch unter den Bedingungen des Jahres 1935.”

    Die “Schornsteinfegergesetzgebung” hat diktatorische Züge, die Vernunft ist außen vor.

    Joachim Datko – Ingenieur, Physiker
    Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
    Forum : http://www.kontra-schornsteinfeger.de

  • Perlenfischer sagt:

    …und wusten sie schon, dass zusätzlich unser “Wertesystem” in Frage gestellt wird?

    Schornsteinfeger “handeln” durch die neue Gesetzeslage oftmals strafrechtlich relevant,… sie “Wulfen”… sprich: sie machen sich der Vorteilsnahme schuldig!!!

    Für viele kaum vorstellbar, aber seit der Neuregelung des Schornsteinfeger Gesetzes wird dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger (BSM) die Möglichkeit gegeben, eine Nebentätigkeit – auch im Bereich Ofenverkauf / Schornsteinbau – auszuüben.

    Nebentätigkeit bedeutet: getrennt vom Beruf des BSM!

    Da ein BSM mit hoheitlichen Aufgaben versehen ist, die halt nur “er” ausführen darf, ist ein jeder Bürger darauf angewiesen, ihn bei/vor der Ausführung von Baumaßnahmen, wie z.B. Ofenanschluß, mit ins Boot zu holen.

    Der Laie staunt da manchmal nicht schlecht, wenn der “staatliche schwarze Mann” dann versucht, als “normaler Unternehmer” z.B. einen Ofen zu verkaufen oder einen Schornstein zu bauen,… wie gesagt, zeitgleich!

    Diesen “berufsbedingten”, erschlichenen Wettbewerbsvorteil läßt das StGb im §331 der so genanten Vorteilsnahme einfließen.

    Ebenfalls betroffen ist der Datenschutz, da der BSM nur über die Daten im Kehrbuch an die “privaten” Aufträge kommt… ohne Kehrbuch und Ernennung zum BSM keine Legitimation und somit kein Zugang zu zusätzlichen privaten Aufträgen.
    Es ist im Übrigen egal, ob der Kunde den BSM anruft, der Geselle zum Fegen vorbeikommt oder der BSM persönlich vorbei schaut!

    Zuletzt noch ein wichtiger Hinweis für jeden Ofenbesitzer: die Feuerstättenschau -
    so zu sagen der mobile TÜV für ihren Ofen – eine Pflichtveranstaltung!
    Überprüfen sie doch mal, ob ihr BSM die Feuerstättenschau gemacht hat, … alle 5 Jahre ist die bisher eine Pflichtaufgabe des BSM gewesen.
    Wenn sie z.B. im Juli 1998 einen Ofen in Betrieb genommen haben, so hätte spätestens im Juni 2003, im Juni 2008 eine Feuerstättenschau stattfinden MÜSSEN!!!
    Die Feuerstättenschau ist dabei eher eine Show und hat nichts mit dem normalen fegen zu tun. Es werden bei der Feustättenschau der Ofen, das Abgasrohr und dann der Schornstein genaustens unter die Lupe genommen und auf Fehler untersucht….
    war das bei ihnen Zuhause auch so,… oder nicht?
    Wenn nicht,… sie können sich zwar jetzt Sorgen um ihre Sicherheit machen,… machen sie sich aber bitte keine Sorgen um die Vergütung ihres BSM. Die anfallenden Gebühren waren in den Kehrgebühren mit eingerechnet,… die haben sie schon bezahlt!
    Weitere Infos erhalten sie auch unter
    http://www.das-darf-der-schornsteinfeger-nicht.de
    Andreas Döring

  • Ritter Kunibert sagt:

    Gibt es überhaupt eine Definition zur Feuerstätten-Show? Wie soll die denn genau aussehen? So wie die Trickserei mit der Hausgas-Show? Oder wie mit der Schimmelkontrolle in Berliner Wohnblocks. Hatte nicht ein Verwaltungsgericht aus Koblenz den Begriff -Scheindienstleistungen- verwendet?
    Selbst der EVS hatte es bisher nicht geschafft, seine Tätigkeiten uns 60% teurer anzubieten. Die können da noch einiges von sog. Handwerkern in Schwarz u. Goldknöpfen lernen. Ach ja Handwerker, was stellen die Feger eigentlich her, oder was verändern oder was verformen sie denn? Ehrlich gesagt, fällt mir dazu nichts ein. Vielleicht hat da jemand vom Wirtschaftsministerium eine Ahnung?? Kürzlich war ein Bericht in der SZ, wo sich ein Bürger als betrogen fühlte, nur weil sein ihm aufgezwungener Kaminfeger für 20 Minuten Tätigkeiten, rund 85 Euro kassierte. Man könne dies ja überprüfen lassen. Bei wem? Bei der Gewerkschaft der Feger, der Landesinnung in St. Ingbert? Die ist ja zum Glück auch noch die Schlichtungsstelle. Alles perfekt eingefädelt Die Gebührenansätze werden wohl stimmen, jedoch sind die bis zum Nimmerleinstag überzogen. Für Leistungen, die kaum jemand will noch braucht. Übrigens gibt es da noch Urteil, was besagt, dass Schornsteinfeger keine Heizungsanlagen im eigenen Kehrbezirk warten dürfen. Meines Wissens hat ein Heizungsbauer Klage gegen einen Feger in dieser Richtung erhoben. Nun hatten ja die Feger eine Übergangsregelung von 4 Jahren, um sich auf den Wettbewerb vorzubereiten. Ich meine, dass diese Zeit genutzt wurde, um den Klüngel weiter zu straffen.

    Ritter Kunibert

  • Herr vom andern Stern sagt:

    Der interessante Beitrag des Herrn Laturell enthält einen winzigen, aber durchaus gravierenden Fehler:
    Das fragliche Gesetz tritt NICHT “zum 1.1.2013 in Kraft”, sondern ist bereits seit Ende November 2008 in Kraft. Nur hat es die schwarze Mafia aus braunen Zeiten bislang hervorragend verstanden, die Bürger zu täuschen und einzuschüchtern, nicht zuletzt mit Hilfe von CDU/CSU, SPD und LINKE, eine wahrlich seltsame Koalition, die sich da zusammengefunden hat, um ein Erbstück eines gewissen Heinrich Himmler (Sie wissen schon: Reichsführer SS!) krampfhaft am Leben zu erhalten. In Wahrheit geht es nicht um irgendwelche Sicherheit; vielmehr hat schon der saarländische Feger Willibald Becker in seiner Stellungnahme vom 21.04.2004 an das OVG des Saarlands unmissverständlich klargestellt, dass ER, der Gott in Schwarz, allein zu bestimmen hat, was ER mit den gesammelten Daten macht. Immerhin prahlen die deutschen Oberfeger vom Zentralinnungsverband ganz offen damit, jährlich 180 Mio. Daten “an die Behörden” weiterzzleiten. Frage: WELCHE “Behörden”? Verfassungsschutz? Amt für Hundesteuer? GEZ?

    Wenn es wirklich etwas mit “Sicherheit” zu tun hätte, was diese schwarzen Voodoozauberer da abziehen, müsste gerade das Saarland längst von einer vom Westwind getriebenen Feuerwalze aus Frankreich niedergebrannt sein. Denn in Frankreich wütet nur etwa 1/40 der Menge an Fegern im Vergleich zu dem, was wir hier in D ertragen müssen. Trotzdem hat Frankreich weniger CO-Opfer, weniger Brandopfer, weniger Brände (immer pro Kopf bezogen) als das von den schwarzen Gralshütern aus brauner Vergangenheit “betreute” Deutschland.

    Ach ja, in Frankreich sind das zum großen Teil wirklich “Handwerker”, die eben auch mal was machen, wenn sie damit beauftragt werden. Bei uns sind diese Zwangstypen laut eigener Statistik zu etwa 60 % ohne Hauptschulabschluss, spielen aber bei der “Feuerstätten-Show” dann die “Behörde”!

    Der deutsche Michel schluckt das alles und meckert nur am Biertisch! Gut organisierte Internet-Seite mit Unterseiten gibts bei ig-zs.de.

    Bin mal gespannt, wass sich diese Rußfuzzis zum 01. Januar 2013 noch einfallen lassen, um die Bürger zu erpressen. Kartellabsprachen “wegen aktueller Unterbezahlung” sind bereits bekannt gewoden.

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